FAQ

Die Antworten der Frequently Asked Questions beziehen sich auf das Reglement 2006 der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen (WISO) Fakultät und dem dazugehörigen BWL-Studienplan 2007.  Sie finden hier auf verschiedene Fragen zahlreiche Antworten. Falls Sie weitere Fragen haben, welche hier nicht beantwortet sind, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des Departementsstabs BWL. 

Anrechnung und Zulassung zum Studium

Wer an der Universität Bern studieren möchte, muss sich dazu an die Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB) der Universität Bern wenden. Dort werden die Zulassungsbedingungen für einzelne Studienbewerbende geklärt. Ausserdem sind dort Informationen zur Voranmeldung zu finden.

Für weitere Fragen zu den Anmeldefristen und Studien- und Semestergebühren können Sie ebenfalls die ZIB kontaktieren.

Für ein BWL-Studium kann man sich online unter www.anmeldung.unibe.ch bewerben.

Für Studierende aus der Schweiz:

In einem ersten Schritt müssen sich Studieninteressierte an die Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB) der Universität Bern wenden. Die ZIB klärt die Zulassungsbedingungen für einzelne Studienbewerbende ab.

Falls Sie einen Einstufungsbescheid benötigen, schreiben Sie in einem weiteren Schritt ein Gesuch an die Prüfungskommission des WISO-Dekanats.

Die Adresse lautet:

Universität Bern
Prüfungskommission der WISO-Fakultät
Schanzeneckstrasse 1
Postfach
CH-3001 Bern

Dem Gesuch werden folgende Unterlagen beigelegt:

  • Diplome
  • ein aktuelles Notenblatt
  • der Lebenslauf

Die Prüfungskommission entscheidet dann, ob und welche der bisher erbrachten Leistungen gegebenenfalls angerechnet werden.

Für Studierende aus dem Ausland:

In einem ersten Schritt müssen sich Studieninteressierte an die Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB) der Universität Bern wenden. Diese klären die Zulassungsbedingungen für einzelne Studienbewerbende ab.

Alle benötigten Dokumente können an folgende Adresse gesendet werden: >> einzusendende Dokumente

Universität Bern
Zulassung, Immatrikulation und Beratung
Hochschulstrasse 4
CH-3012 Bern

Falls Sie für ein Studium an der Universität Bern zugelassen werden, wird die ZIB Sie über die weiteren Bewerbungsschritte informieren

Falls Sie noch nicht an der Universität Bern immatrikuliert sind, wenden Sie sich zuerst an die Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB). Diese klären die Zulassungsbedingungen für einzelne Studienbewerbende ab.

Weitere Informationen über die Bewerbung und Zulassung zu einem Masterstudium BWL finden Sie hier: http://www.unibe.ch/studium/studienangebote/master/bewerbung/index_ger.html

Falls Sie einen Einstufungsbescheid benötigen, schreiben Sie in einem weiteren Schritt ein Gesuch, in welchem Sie Ihre Situation und Ihr Anliegen beschreiben, an die Prüfungskommission des WISO-Dekanats.

Die Adresse lautet:

Universität Bern
Prüfungskommission der WISO-Fakultät
Schanzeneckstrasse 1
Postfach
CH-3001 Bern

Dem Gesuch müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • das Bachelor-Diplom
  • ein detailliertes Notenblatt
  • der Lebenslauf
  • GMAT-Resultat*

*Studierende, die ihr Bachelordiplom ausserhalb der Schweiz absolviert haben, müssen einen GMAT-Test mit Mindestresultat von 575 Punkten beilegen.

Die Prüfungskommission wird Ihr Gesuch überprüfen und eine Einstufung vornehmen. Einen direkten Einstieg in das Masterstudium erfordert folgende Voraussetzung:

  • einen betriebswirtschaftlichen Bachelor- oder äquivalenten Abschluss einer akkreditierten Universität (nicht älter als 6 Jahre).
  • oder: einen absolvierten Minor bzw. Major, welcher mindestens 60 ECTS an BWL-Leistungen einer akkreditierten Universität beinhaltet. Der Studienabschluss darf nicht älter als 6 Jahre sein.

Die Zulassung zum Masterstudium BWL kann gegebenenfalls an Auflagen geknüpft werden (max. 60 ECTS). Das heisst, dass fehlende Leistungen auf Bachelorstufe während dem Masterstudium noch nachgeholt werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, da es nicht immer einfach ist, die Unterlagen und Dokumente zu prüfen, gerade wenn sie aus dem Ausland stammen. Dieser gesamte Prozess nimmt in der Regel bis zu vier Monate in Anspruch.

Wenn Sie einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer Schweizer Fachhochschule mit mindestens 60 ECTS-Punkten in der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre und Mindestnote 5.0 vorweisen können und dieser nicht älter als 6 Jahre ist, werden Sie direkt in das Masterstudium BWL eingestuft und müssen zusätzlich 30 ECTS an BWL-Bachelorveranstaltungen, im Sinne von Auflagen, absolvieren.

Bei einem Bachelorabschluss einer Schweizer Fachhochschule mit mindestens 60 ECTS-Punkten in der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre und einem Notendurchschnitt unter 5.0 ist eine direkte Zulassung in das Masterstudium Betriebswirtschaftslehre nicht möglich. Es erfolgt in der Regel eine Einstufung ins 5. Semester des Bachelorstudiengangs in Betriebswirtschaftslehre.

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, da es nicht immer einfach ist, die Unterlagen und Dokumente zu prüfen, gerade wenn sie aus dem Ausland stammen. Dieser gesamte Prozess nimmt in der Regel bis zu vier Monate in Anspruch.

Bei der Anrechnung von auswärtig absolvierten Leistungen gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.

a) An der Universität Bern noch nicht immatrikuliert:

Studierende wenden sich zuerst an die Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB). Die ZIB klärt ab, ob Sie an der Universität Bern zum Studium zugelassen werden.

In einem weiteren Schritt schreiben Sie bitte ein Gesuch an das WISO-Dekanat (Prüfungskommission), in welchem Sie Ihre Situation und Ihr Anliegen beschreiben.

Die Adresse lautet:
Universität Bern
Prüfungskommission der WISO-Fakultät
Schanzeneckstrasse 1
Postfach
CH-3001 Bern

Dem Gesuch müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Detailliertes Notenblatt
  • Lebenslauf

Um die erbrachten Leistungen schliesslich anzurechnen, ist das Vorgehen im untenstehenden Kapitel (Auslandsemester/SEMP) zu befolgen. Egal ob die Leistungen an einer schweizerischen oder einer ausländischen Universität erbracht wurden.

Das Vorgehen wie oben gilt für Studierende aus der Schweiz. Für Studierende aus dem Ausland gilt das gleiche Vorgehen, aber ohne das Einreichen der Unterlagen an die Prüfungskommission. Diese Unterlagen müssen an die Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB) gesandt werden.

Die Adresse lautet:
Universität Bern
Zulassung, Immatrikulation und Beratung
Hochschulstrasse 4
CH-3012 Bern

b) An der Universität Bern immatrikuliert:

Konsultieren Sie bitte das Thema Auslandsemester/SEMP.

Für Eintritte in die Masterstudiengänge „Business Administration" und „Business and Economics“ muss von Studienbewerbenden mit ausländischen Vorbildungs- und/oder Studienausweisen ein Original oder eine beglaubigte Kopie eines GMAT-Testresultats eingereicht werden. Dabei müssen sie insgesamt mindestens 575 Punkte erzielen. Der Test muss mit der Anmeldung eingereicht werden. Es ist nicht möglich, den Test nachträglich zu absolvieren und die Resultate nachzureichen (vgl. einzureichende Unterlagen).

Es kann sein, dass Studienbewerbende (für den Master BWL, B&Ec oder B&L) einzelne Leistungen auf Bachelorstufe in Form von Zulassungsbedingungen (Auflagen) nachholen müssen. Auflagen dürfen den maximalen Umfang von 60 ECTS nicht übersteigen und müssen bis zum Abschluss des Masterstudiums jeweils mit einem genügenden Leistungsnachweis erbracht sein. Die absolvierten Auflagen auf Bachelorstufe werden jedoch nicht mit einer Note an das Masterstudium angerechnet.

Generelle Fragen zum Studium

Die Betriebswirtschaftslehre (kurz BWL) befasst sich mit den Funktionen eines Betriebes bzw. eines Unternehmens. Beispiele für solche Funktionen sind das Marketing, der Vertrieb, das Finanz- und Rechnungswesen, die Wirtschaftsinformatik und das Personalwesen. Dabei steht der einzelne Verantwortungsbereich eines Betriebes im Zentrum und wie dieser mit seinem Umfeld interagiert.

Die Volkswirtschaftslehre (kurz VWL) befasst sich mit gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen und untersucht somit das Zusammenspiel zwischen den einzelnen Akteuren auf den verschiedenen Märkten. Beispielsweise befasst sich die VWL mit der Frage, was mit der Zahlungsbereitschaft der Kundschaft passiert, sobald die Migros als Unternehmen ihre Preise verändert.

Das BWL-Studium, sowohl auf Bachelorstufe wie auch auf Masterstufe, ist grundsätzlich ein Vollzeitstudium. Die Veranstaltungen finden unter der Woche statt und es gibt in der Regel keine Abend- oder Wochenendvorlesungen, wie es bei einem Teilzeitstudium beispielsweise an einer Fachhochschule üblich ist. Da die Studierenden jedoch hohe Flexibilität in der Fächerreihenfolge besitzen, können sie ihr Studium so gestalten, dass sie neben dem Studium auch Teilzeit arbeiten können.

Für den regulären Start ins Bachelorstudium empfiehlt es sich, im Herbstsemester zu beginnen, da gewisse Fächer aufbauend sind. Mit einer Bewilligung des Dekanats der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (WISO-Fakultät) ist es jedoch auch möglich, im Frühlingssemester zu starten. In diesem Fall würden aufbauende Fächer des Einführungsstudiums (Mathematik I + II und Statistik I + II) erst ab dem Herbstsemester belegt werden. Um trotzdem 30 ECTS pro Semester zu absolvieren, könnte man dafür im Frühlingssemester schon einzelne Fächer des Minor (Nebenfach) besuchen.

Das Masterstudium kann sowohl im Frühlings- wie auch im Herbstsemester begonnen werden

Studierende können sich für ein Semester beurlauben, wenn sie während mindestens vier Wochen am Besuch der Lehrveranstaltungen vollständig verhindert sind. Dies aus Gründen wie Krankheit, Schwangerschaft/Elternschaft, Militärdienst oder studienbezogener Praktika ausserhalb der Lehrpläne. Beachten Sie die ausführlichen Informationen zu den Fristen, Gebühren und Bedingungen.

Auf der Bachelorstufe brauchen Studierende ab dem 10. Semester eine Studienzeitverlängerung. Auf Masterstufe brauchen Studierende ab dem 8. Semester eine Studienzeitverlängerung. Dafür müssen die Studierende folgendes Gesuch ausfüllen und der WISO-Fakultät zukommen lassen.

Bachelorstudiengang BWL

Das Einführungsstudium (1. Studienjahr) besteht aus fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre, der Sozialwissenschaften, der Rechtswissenschaften sowie Statistik und Mathematik. Der Stundenplan für das Einführungsstudium ist vorgegeben und alle belegen die gleichen Fächer. Es bestehen deshalb im ersten Studienjahr keine Wahlmöglichkeiten für einzelne Fächer. Da das Einführungsstudium für alle Studiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sehr ähnlich aufgebaut ist, kann man nach dem ersten Studienjahr noch vereinfacht zwischen den drei Studiengängen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Sozialwissenschaften wechseln.

Das Einführungsstudium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Veranstaltungen im Umfang von 60 ECTS erbracht wurden. Es empfiehlt sich, im ersten Jahr noch keine Fächer des Minors (Nebenfach) zu besuchen. Das ist so auch nicht vorgesehen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Einführungsstudiums erhalten Studierende ein Zwischenzeugnis. Die Noten des Einführungsstudiums zählen ebenfalls zum Bachelorabschluss.

Weitere Informationen rund ums Einführungsstudium (Stundenpläne, Prüfungstermine, Online-Anmeldungen, Hörsaalzuordnung und Prüfungsresultate) finden Sie hier: https://www.wiso.unibe.ch/studium/bachelor_master/bachelor_einfuehrungsstudium/index_ger.html

Das Hauptstudium besteht aus:

  • BWL-Obligatorien/Pflichtveranstaltungen (43.5 ECTS),
  • einem Proseminar (4 ECTS), welches eine gute Vorbereitung auf die obligatorische Bachelorarbeit (10 ECTS) bietet, sowie
  • einem Pflichtpraktikum (6 ECTS) von mindestens 12 Wochen bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % im Bereich der BWL.
  • Je nach gewählter Struktur des Bachelorstudiums können noch bis zu 26.5 ECTS an weiteren BWL-Veranstaltungen dazu kommen, welche frei aus dem Angebot der nicht obligatorischen BWL-Veranstaltungen der Bachelorstufe gewählt werden können.
  • Komplettiert wird das Hauptstudium mit mindestens einem, maximal aber drei Minor (Nebenfach/Nebenfächern) im Umfang von insgesamt 30 bis 60 ECTS.

Die Reihenfolge der Veranstaltungen ist flexibel und kann individuell ausgewählt werden; jede und jeder Studierende kann also im Hauptstudium selber festlegen, wann er bzw. sie welches Fach belegt. Es kann jeweils in jedem Semester individuell entschieden werden, wie viele – und welche – Veranstaltungen man im Major (Hauptfach) BWL und wie viele – und ggf. welche – Veranstaltungen man im Minor (Nebenfach) absolvieren möchte.

In der Regel steht die Proseminaranmeldung ab Ende Oktober/anfangs November (für das Frühjahrssemester) und ab Ende März (für das Herbstsemester) während etwa zweier Wochen offen. Alle Studierenden des Major BWL erhalten kurz vor Anmeldung eine E-Mail mit dem entsprechenden Link zum Anmeldeformular. Studierende sollten sich zunächst über die Inhalte der angebotenen Proseminare informieren. Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt für die Zuteilung keine Rolle. Nach Absenden des Anmeldeformulars erhalten die Studierenden eine Systemmail von proseminar.bwl@unibe.ch.

Die definitive Zuteilung zu einem Proseminar wird nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail bekanntgegeben und ist auf der Website des Departementsstabs BWL aufgeschaltet.

Wichtig zu beachten ist, dass jeder und jede, der/die ein laufendes Proseminar abbricht, grundsätzlich die Note 1 erhält. Bei einer erneuten Anmeldung zu den Proseminaren in einem anderen Semester wird die Anmeldung in 2. Priorität behandelt. Studierende, welche noch kein Proseminar besucht haben, werden zuerst berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt, dass zuerst ein Proseminar besucht werden muss, welches als Vorbereitung zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit dient. Die Vorbedingungen und der Ablauf der Bachelorarbeit sind vom jeweiligen Institut/ von der jeweiligen Abteilung abhängig, bei welchem die Arbeit geschrieben wird. Es wird empfohlen, sich für die Voraussetzungen und für weitere Informationen auf den entsprechenden Institutswebseiten zu informieren.

Studierende, die bereits an der Universität Bern immatrikuliert sind und das Studienfach bzw. die Studienrichtung wechseln wollen, haben die gewünschten Anpassungen fristgerecht im Semesterkontrollblatt vorzunehmen. Dies gilt sowohl für den Wechsel des Majors oder Minors als auch für den Umfang der ECTS. Bei Unklarheiten sollte man sich an die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung (ZIB) wenden.

Dementsprechend ist die Erhöhung des BWL Majors 120 ECTS auf 150 jederzeit möglich. Studierende können bereits vor Anpassung der Studienstruktur frei wählbare BWL-Lehrveranstaltungen zu 26.5 ECTS besuchen. Die erfolgreich absolvierten Leistungen werden vorerst in der Zwischenablage im KSL belassen. Sobald die veränderte Struktur in der Planungssicht im KSL ersichtlich wird, können die bereits bestandenen Wahlpflichtleistungen im entsprechenden Gefäss angerechnet werden.

Im Minor «Freie Leistungen» können Nachweise aus Veranstaltungen auf Bachelorstufe, die nicht Teil der gewählten Major- und Minorstudiengänge sind, angerechnet werden; d.h. es können keine Veranstaltungen als freie Leistungen belegt werden, die von jenen Instituten angeboten werden, an denen bereits der Major oder Minor absolviert wird.

Welche Veranstaltungen von den Instituten als freie Leistung angeboten werden, können Sie im Veranstaltungsverzeichnis (KSL) nachschauen. Um die freien Leistungen zu finden, gehen Sie im KSL auf "Erweiterte Suche", wählen die gewünschte Fakultät, das entsprechende Institut und Semester und setzen ein Häkchen bei "Anrechnung als Wahl- bzw. freie Leistung".

Studierende, welche sich schon fast am Ende des Bachelorstudiums befinden (schon über 150 ECTS absolviert haben), dürfen ein Semester lang bereits Masterleistungen vorziehen. Im KSL lassen Sie diese Master-Veranstaltungen in der Zwischenablage und ordnen sie, sobald Sie sich für den Master angemeldet haben, dann den jeweiligen Gefässen zu.

Wenn alle Leistungen erfüllt sind, müssen die Studierenden aktiv ihren Abschluss beim WISO-Dekanat anmelden. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular mit Originalunterschrift und den weiteren Unterlagen fristgerecht ans WISO-Dekanat übermitteln. Eine Anmeldung per E-Mail wird nicht akzeptiert. Bitte schauen Sie sich die weiteren Informationen zur Anmeldung an.

Masterstudiengang BWL gemäss Studienplan M Sc BWL 2015

Das Masterstudium in BWL gemäss Sp M Sc BWL 2015 ist ein Monofachstudium zu 90 ECTS. Der Aufbau des Studiums ist wie folgt:

Wahlpflichtleistungen (42-60 ECTS)

  • 4-6 Fachmodule (36-54 ECTS) (siehe Anhang 1)
  • Seminar (6 ECTS)

Wahlleistungen: (10-28 ECTS)

  • Wahlmodul
  • Nicht-BWL Leistungen von max. 9 ECTS

Pflichtleistung (20 ECTS)

  • Masterarbeit (20 ECTS)

Um das Masterstudium abzuschliessen, müssen mindestens 4 Fachmodule und ein Seminar sowie Veranstaltungen im Umfang von mindestens 10 ECTS im Bereich des Wahlmoduls und die Masterarbeit bestanden sein. Das Wahlmodul zählt NICHT als ein Fachmodul.

Die Wahl einer Vertiefung ist nicht obligatorisch. Studierende können jedoch frei eine Vertiefung, welche im Anhang 2 aufgeführt ist, wählen. Studierende, welche eine Vertiefung wählen, rechnen sich die Veranstaltungen in den jeweiligen Gefässen im KSL an.

Die Vertiefung kann noch während des Studiums gewechselt werden. Bitte beachten Sie dazu die neuen Bedingungen zur Erfüllung der neu gewählten Vertiefung.

Zu den Wahlpflichtleistungen innerhalb der Vertiefung zählen alle Veranstaltungen, welche in diesem Bereich angeboten werden. Dies können sowohl Vorlesungen wie auch Seminare sein.

Die Masterarbeit muss nicht innerhalb der Vertiefung geschrieben werden. Es besteht keine Pflicht, aber auch kein Anspruch darauf, die Masterarbeit in der gewählten Vertiefung verfassen zu können.

Wenn eine Lehrveranstaltung auch beim wiederholten Versuch ungenügend benotet wird, gilt das gesamte Fachmodul als nicht bestanden. Die Studierenden müssen in diesem Fall ein anderes Fachmodul belegen. Ist das Fachmodul ein obligatorischer Bestandteil der Vertiefung, kann die Vertiefung nicht abgeschlossen werden. In beiden Fällen ist man jedoch nicht vom Studium ausgeschlossen.

Die allenfalls bereits bestandenen Veranstaltungen des Fachmoduls können im Bereich des Wahlmoduls angerechnet werden.

Grundsätzlich können viele Veranstaltungen der Masterstufe von anderen Studienrichtungen als fachfremde Wahlleistungen angerechnet werden. Die fachfremden Veranstaltungen müssen generell für Master-BWL-Studierende offen sein. Falls für die einzelne Veranstaltungen Vorbedingungen zu erfüllen sind, gilt es, diese zu erfüllen, und die Veranstaltung kann via Gesuch an die Prüfungskommission des WISO-Dekanats individuell angerechnet werden. Im Veranstaltungsbaum im KSL gibt es eine aktuelle Liste mit den bereits offenen fachfremden Veranstaltungen. Interessieren sich die Studierenden dafür, weitere fachfremde Veranstaltungen zu besuchen, wenden sie sich mit ihrem konkreten Vorschlag an die Studienfachberatung.

Falls die gewählten fachfremden Wahlleistungen gesamthaft mehr als 9 ECTS ergeben, werden nur 9 ECTS davon ans Studium angerechnet. Besucht man bspw. zwei fachfremde Veranstaltungen à 6 ECTS, wird man das Studium mit mindestens 93 ECTS erst abschliessen können, da 3 ECTS «zu viel» bei den fachfremden Wahlleistungen erlangt wurden.

Um mit der Masterarbeit beginnen zu können, sollten bereits mindestens 45 ECTS an Masterleistungen erbracht worden sein. Bezüglich den weiteren Voraussetzungen, Richtlinien und dem Ablauf des Verfassens sind die Studierenden angehalten, vorgängig und frühzeitig die Institute/Abteilungen bzw. deren Webseiten zu konsultieren. Die Abteilungen können zusätzliche Vorbedingungen für eine Masterarbeit definieren.

Wenn alle Leistungen erfüllt sind, müssen die Studierenden aktiv ihren Abschluss beim WISO-Dekanat anmelden. Sie müssen das entsprechende Anmeldeformular mit Originalunterschrift und den weiteren Unterlagen fristgerecht ans WISO-Dekanat übermitteln. Eine Anmeldung per E-Mail wird nicht akzeptiert. Bitte schauen Sie sich die weiteren Informationen zur Anmeldung an.

Praktikum

Ja, das Praktikum ist ein Bestandteil des Bachelorstudiums BWL. Praktika sind obligatorisch (vgl. BWL-Studienplan 2007, Bachelorstufe, Art. 12) für alle, die BWL im Major studieren. BWL Minor-Studierende können sich kein Praktikum im Rahmen ihres Minors anrechnen lassen.

Das Vorgehen zur Anmeldung und Anrechnung von Praktika ist auf der BWL-Webseite unter Anmeldung und Anrechnung Praktika ausführlich beschrieben.

Grundsätzlich gilt die Regelung, dass man das Praktikum zwingend vor Stellenantritt anmelden muss, ausser wenn dieses vor dem Studium absolviert wurde. In diesem Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur nachträglichen Anrechnung, sofern die formalen Bedingungen erfüllt sind.

Folgende formale Bedingungen sind zu erfüllen:

  • Die Mindestdauer des Praktikums umfasst 12 Wochen bei vollem Beschäftigungsgrad. Der Mindestbeschäftigungsgrad beträgt 50 Prozent unter entsprechender Verlängerung der Praktikumsdauer.
  • Die Tätigkeit weist einen klaren BWL-Bezug auf.

Wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, so kann das Praktikum nachträglich mittels Gesuch angerechnet werden. Dazu müssen folgende Unterlagen beim Departementsstab BWL eingereicht werden:

  • Gesuch an den Departementsstab
  • Anmeldungs-und Anrechnungsformular
  • Kurzbeschrieb der geleisteten Tätigkeit (Stellenbeschrieb, Arbeitsvertrag und/oder selbstverfasster Bericht mit Unterschrift des Arbeitgebers)
  • Vorlage Tätigkeitsbericht mit Unterschrift des Studierenden und des/der Vorgesetzen
  • Aktuelles Studienblatt

Das Abverdienen des Militärs ist als Praktikum anrechenbar, sofern alle formalen Bedingungen erfüllt sind. Die Rekrutenschule sowie die Offiziersschule sind von einer Anrechnung ausgeschlossen. 

Studierende können von dem Erfordernis eines Praktikums befreit werden, wenn sie den Nachweis erbringen, dass aufgrund der Arbeitsmarktlage und hinreichender Bemühungen ein Praktikum nicht zu erlangen war. Dazu muss ein Gesuch an die Prüfungskommission geschrieben werden.

Ja das ist möglich. Für mehr Infos melde dich unter studienberatung.bwl@unibe.ch.

Auslandsemester

Studierenden der Betriebswirtschaftslehre der Universität Bern stehen verschiedene Wege offen, Teile ihres Studiums an einer anderen Universität im In-und Ausland zu absolvieren:

Wichtige Informationen rund um das Auslandssemester befinden sich auf der BWL-Website unter Mobilität und Austausch – Outgoing.

Die Anzahl der ECTS-Punkte, die an auswärtigen Leistungen an ein Bachelor- bzw. ein Master-Studium angerechnet werden können, ist nach oben begrenzt. In BWL sind dies in der Regel jeweils 30 ECTS-Punkte (Major) bzw. 50% der in BWL zu erbringenden ECTS-Punkte (Minor). An ein BWL-Studium können grundsätzlich nur BWL-Veranstaltungen angerechnet werden. Eine Anrechnung von Sprachkursen ist nicht möglich.

Es wird den Studierenden empfohlen, dass sie vor der Abreise ein Learning Agreement ausfüllen und dieses zusammen mit folgenden Unterlagen beim Departementsstab BWL einreichen:

  • Persönliches Meldeblatt
  • Kurze Kursbeschriebe der aufgeführten Lehrveranstaltungen inkl. Stufenbestätigung (Bachelor/Master)
  • ECTS-Umrechnungsskala (sofern die Gastuniversität keine ECTS verwendet)
  • Noten-Umrechnungsskala der Gastuniversität

Auswärtige Veranstaltungen werden als äquivalent zu in Bern angebotenen Veranstaltungen angerechnet, sofern die Inhalte der Veranstaltungen weitgehend übereinstimmen. In Zweifelsfällen entscheidet der/die Dozent/in, der/die die entsprechende Veranstaltung an der Universität Bern anbietet, über die Äquivalenz. Die Zahl der für eine äquivalente Veranstaltung angerechneten ECTS-Punkte ist nach oben durch die Zahl der in Bern für die entsprechende Veranstaltung ausgewiesenen ECTS-Punkte begrenzt. Äquivalente Vorlesungen, die an der Universität Bern bereits besucht wurden, können nicht erneut als auswärtige Leistungen an das Studium angerechnet werden. Äquivalente Vorlesungen, die im Ausland besucht und angerechnet wurden, dürfen an der Universität Bern nicht mehr besucht werden.

Nach der Rückkehr füllen Studierende das Anrechnungsformular aus und senden dieses an den Departementsstab BWL. Gleichzeitig müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Kopie des im Ausland erhaltenen Notenblattes bzw. das Transcript of Records
  • ECTS-Umrechnungsskala: Falls die Gastuniversität keine ECTS verwendet, müssen folgende Angaben (mit Quellen) eingereicht werden
    • Wie viele Kreditpunkte werden für den jeweiligen Abschluss benötigt?
    • Wie lange dauert die Studienregelzeit für diesen Abschluss (in Semester oder Trimester)?
    • Wie lange dauert ein Semester oder Trimester an der Gastuniversität?
  • Noten-Umrechnungsskala der Gastuniversität  
  • Sofern noch kein Learning Agreement vor der Abreise an den Departementsstab BWL eingereicht wurde, sind folgende Unterlagen zusätzlich zu senden
    • Kurze Kursbeschriebe der aufgeführten Lehrveranstaltungen inkl. Stufenbestätigung (Bachelor/Master)

Der Departementsstab BWL überprüft die eingereichten Unterlagen und macht einen Anrechnungsvorschlag. Falls dem/der Student/in das Original des "Transcript of Records" zugesendet wurde, so ist dieses dem Dekanat der WISO-Fakultät vorzulegen. Für weitere Informationen zur Verifikation melden sich die Studierenden direkt ans WISO-Dekanat.

BWL im Minor (Nebenfach)

BWL im Minor/Nebenfach kann laut WISO-Reglement 2006 im Umfang von 15, 30 oder 60 ECTS-Punkten auf der Bachelorstufe studiert werden (vgl. RSL WISO 2006).

Die fünf betriebswirtschaftlichen Veranstaltungen aus dem Einführungsstudium (15 ECTS) sind jeweils für alle Minor-Umfänge obligatorisch:

  • Einführung in das Management (3 ECTS)
  • Einführung in die Wirtschaftsinformatik (3 ECTS)
  • Einführung in das Marketing (3 ECTS)
  • Einführung in das Finanzmanagement und das Rechnungswesen (3 ECTS)
  • Finanzielles Rechnungswesen I – Grundlagen (3 ECTS)

Wer BWL im Umfang von 15 ECTS-Punkten studieren möchte, absolviert also nur die fünf obligatorischen BWL-Veranstaltungen des Einführungsstudiums.

Bei einem BWL-Minor im Umfang von 30 ECTS-Punkten sind die BWL-Veranstaltungen aus dem Einführungsstudium (15 ECTS) als Pflichtleistungen vorgegeben. Die restlichen 15 ECTS-Punkte sind aus frei wählbaren Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der BWL auf Bachelorstufe zu erbringen (vgl. BWL-Studienplan 2007, Bachelorstufe, Art. 19, Abs. 3).

Falls ein BWL-Minor im Umfang von 60 ECTS-Punkten angestrebt wird, müssen neben den 15 ECTS BWL-Veranstaltungen aus dem Einführungsstudium noch folgende Obligatorien/Pflichtveranstaltungen des BWL-Hauptstudiums im Umfang von 18 ECTS absolviert werden (vgl. BWL-Studienplan 2007 Art. 19 Abs. 2):

  • Bilanzierung (4.5 ECTS)
  • Kostenrechnung (3 ECTS)
  • Grundlagen des Markenmanagements (4.5 ECTS)
  • Personal und Organisation (6 ECTS)

Die restlichen 27 ECTS-Punkte sind aus frei wählbaren Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der BWL auf der Bachelorstufe zu erbringen (vgl. BWL-Studienplan 2007, Bachelorstufe, Art. 19, Abs. 3).

Laut dem BWL-Studienplan 2007 kann Wirtschaftsinformatik als Minor im Umfang von 15 oder 30 ECTS-Punkten studiert werden (vgl. BWL-Studienplan 2007, Bachelorstufe, Art. 20). Diese Möglichkeit besteht aber nur für Studierende, die nicht BWL im Major studieren.

Bei einem Minor à 30 ECTS gehören folgende Veranstaltungen zum Pflichtprogramm:

Einführungsmodule (12 ECTS):

  • Einführung in das Management
  • Einführung in die Wirtschaftsinformatik
  • Einführung in das Marketing
  • Einführung in das Finanzmanagement und das Rechnungswesen

Zudem mindestens 12 ECTS frei wählbare Bachelorveranstaltungen aus dem Lehrangebot des Instituts für Wirtschaftsinformatik (IWI). Dazu kommen 6 ECTS frei wählbare Bachelorveranstaltungen aus dem Angebot der BWL (nicht IWI).

Für die Wirtschaftsinformatik im Minor à 15 ECTS müssen folgende Pflichtveranstaltungen besucht werden:

Einführungsveranstaltung (3 ECTS):

  • Einführung in die Wirtschaftsinformatik

Zusätzlich sind aus dem Lehrangebot des Instituts für Wirtschaftsinformatik Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 12 ECTS-Punkten zu wählen.

Gemäss Master-Studienplan kann BWL im Minor auf Masterstufe zu 30 ECTS-Punkten belegt werden. Voraussetzung für den Besuch des Minors auf der Masterstufe ist der Abschluss des Minors auf der Bachelorstufe im Umfang von mindestens 30 ECTS Punkten (vgl. BWL-Studienplan 2014, Masterstufe, Art. 19). 

Der Minor besteht aus mindestens einem Fachmodul als Wahlpflichtleistung. Zusätzlich werden weitere Veranstaltungen aus dem Bereich der BWL im Wahlmodul gewählt, um gesamthaft 30 ECTS zu erreichen.

Wirtschaftsinformatik kann im Minor auf Masterstufe zu 30 ECTS-Punkten belegt werden. Voraussetzung für den Besuch des Minors auf der Masterstufe ist der Abschluss des Minors in BWL oder Wirtschaftsinformatik auf der Bachelorstufe im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten (vgl. BWL-Studienplan 2014, Masterstufe, Art. 25). 

Mindestens ein Fachmodul im Bereich der Wirtschaftsinformatik gemäss Anhang 1 ist obligatorisch. Zusätzlich müssen weitere Veranstaltungen im Bereich der Wirtschaftsinformatik als Wahlmodul absolviert werden, so das gesamthaft 30 ECTS erzielt werden.

Nein, es gibt keinen Stundenplan für Minor-Studierende der BWL. Der Stundenplan muss selbst zusammengestellt werden. Es empfiehlt sich, die Übersicht über alle Veranstaltungen sowie weitere Informationen bei der Planung zu Berücksichtigen.

Prüfungen

Die Prüfungen finden grundsätzlich nach dem Ende des Semesters statt. Der erste Prüfungsblock des Herbstsemesters ist anfangs Januar und der zweite Prüfungsblock ist in der Regel in der Woche vor Semesterbeginn im Februar. Der erste Prüfungsblock des Frühlingssemesters ist im Juni und der zweite Prüfungsblock in der Woche vor Semesterbeginn im September.

Für die Prüfungen können sich die Studierende im KSL an- und abmelden. Dabei gilt es, sowohl die An- wie auch Abmeldefristen zu beachten. Studierende können sich zuerst für eine Prüfung anmelden und sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für diese Prüfung abmelden.

Meldet man sich für eine Prüfung ab, ist man nicht automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet.

Falls man an einer Prüfung aufgrund einer Krankheit nicht teilnehmen kann, meldet man sich direkt beim jeweiligen Institut/Abteilung, welches die Prüfung durchführt, und meldet sich mittels eines Arztzeugnisses ab. Ein unentschuldigtes Fernbleiben wird als Prüfungsversuch gewertet und hat die Note 1 zur Folge.

Studierende können ihre abgelegten Prüfungen einsehen. Die Prüfungseinsichten werden von den jeweiligen Instituten/Abteilungen organisiert. Die Studierenden werden über den Ablauf informiert und müssen sich für die Prüfungseinsicht individuell anmelden.

Grundsätzlich gilt das Bachelorstudium als bestanden, wenn man in allen Prüfungen mindestens die Note 4.0 (oder mehr) erreicht hat. Das gewichtete Mittel der Einzelnoten aller Leistungsnachweise ergibt dann den im Studium erreichten Durchschnitt/Notenschnitt.

Im Einführungsstudium können jedoch bis zu zwei ungenügende Prüfungsresultate (Note < 4.0) mit anderen mehr als genügenden Prüfungsnoten (Note > 4.0) kompensiert werden. Dabei muss das gewichtete Mittel der Einzelnoten aller Leistungsnachweise mindestens 4.25 betragen, eine 4.0 reicht in diesem Fall nicht aus (vgl. RSL WISO 2006, Art. 15). Wenn man jedoch keine ungenügenden Noten im Einführungsstudium kompensiert, also alle Noten genügend sind, reicht ein Notenschnitt von 4.0 aus, damit das Einführungsstudium als bestanden und abgeschlossen gilt.

Im Hauptstudium können keine Noten mehr kompensiert werden. Jedoch können alle BWL-Obligatorien/Pflichtveranstaltungen zweimal wiederholt werden, sprich man hat für diese jeweils 3 Prüfungsversuche. Die restlichen Lehrveranstaltungen (frei wählbare BWL-Lehrveranstaltungen und/oder Lehrveranstaltungen des/der Minor) können nur einmal wiederholt werden, sprich man hat für diese jeweils 2 Prüfungsversuche (vgl. RSL WISO 2006, Art. 18).

Vom Studium ausgeschlossen wird, wer mehr als zwei ungenügende Noten im Einführungsstudium hat oder bei zwei ungenügenden Leistungen keinen Notenschnitt von mindestens 4.25 erreicht und ungenügende Noten somit nicht kompensieren kann.

Wer im Hauptstudium auch beim 3. Versuch ein BWL-Obligatorium/ eine BWL-Pflichtveranstaltung nicht besteht, wird ebenfalls vom Studium ausgeschlossen.

Es können keine ungenügende Noten angerechnet werden, weil keine Kompensationsmöglichkeit besteht. Ausser im Einführungsstudium: Dort zählt der letzte abgelegte Prüfungsversuch.

Reglemente

Wer sein Bachelorstudium im Herbstsemester 2007 oder später begonnen hat, studiert nach WISO-Reglement 2006 und dem dazugehörigen BWL-Studienplan 2007.

Für Minor-Studierende wird das massgebende Reglement durch die erste abgelegte Prüfung an der WISO-Fakultät bestimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine BWL-Prüfung oder um eine andere WISO-interne Prüfung handelt (z.B. VWL). In der Regel studieren Sie nach WISO-Reglement 2006/Studienplan 2007.

>>Reglemente

Wer sein Masterstudium im Herbstsemester 2015 begonnen hat (gemäss Semesterkontrollblatt), studiert nach WISO-Reglement 2006 und dem dazugehörigen BWL-Studienplan 2014.

Für das Minor Studium auf Masterstufe gelten dieselben Regelungen. 

>>Reglemente