Die Zulassung ist im Reglement über das Doktoratsstudium geregelt.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zum Doktorat in BWL ist die Betreuung durch die zuständige Dozentin oder den zuständigen Dozenten der Fakultät. Diese Zulassung kann verweigert werden, wenn das Thema keinen Forschungsertrag erwarten lässt, begründete Zweifel an der erfolgreichen Durchführung des Dissertationsvorhabens bestehen oder das Thema nicht dem Forschungsschwerpunkt der zuständigen Dozentin oder des zuständigen Dozenten entspricht.
Eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung ist ein Master-Abschluss (oder gleichwertiger Abschluss) einer anerkannten Universität, welcher nicht älter als zehn Jahre ist. Weiter muss eine Mindest-Gesamtnote des Master-Studiums erreicht werden. Für Studierende der WISO-Fakultät der Universität Bern ist dies die Note 4.75. Zudem müssen Studienleistungen in BWL im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten nachgewiesen werden.
Absolventen mit einem BWL-Masterabschluss einer Fachhochschule können nicht direkt mit einem Doktoratsstudium in BWL an der Universität Bern beginnen. Sie müssen - zusätzlich zu den obengenannten Voraussetzungen - zunächst einen universitären Masterabschluss erlangen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.