Doktoratsvereinbarung
In der Regel dauert die Doktoratsstufe drei bis vier Jahre. Zwischen den Doktorierenden und den Betreuenden wird im ersten Semester der Doktoratsstufe eine Vereinbarung über den Ablauf, die Ziele, die Rahmenbedingungen und Ausbildungsleistungen abgeschlossen. Die Doktoratsvereinbarung wird jährlich aktualisiert.
Ausbildungsleistungen
Doktorierende müssen im Rahmen des Doktoratsstudiums Ausbildungsleistungen im Umfang von mindestens 24 ECTS-Punkten auf Doktoratsstufe erbringen.
Eine vorherige Absprache mit der Erstbetreuung regelt, welche fakultären, ausserfakultären und auswärtigen Kurse und Lehrveranstaltungen sowie Forschungsseminare angerechnet werden können. Die Ausbildungsleistungen werden in der Doktoratsvereinbarung individuell festgelegt. Eine Benotung der Leistungen ist nicht erforderlich. Die Bewertung der Ausbildungsleistungen wird grundsätzlich von den für die besuchten Kurse, Lehrveranstaltungen bzw. Forschungsseminare verantwortlichen Organisationseinheiten vorgegeben.
Kontakt für die Anrechnung von Doktoratsleistungen der Universität Bern: info.wisodek@unibe.ch
Kontakt für die Anrechnung von auswärtig erbrachten Doktoratsleistungen: studienberatung.bwl@unibe.ch
Dissertation
Die Dissertation besteht aus einem eigenständigen Forschungsbeitrag (Monografie oder Zusammenstellung von mindestens drei Fachartikeln) in einem Gebiet, das in der Fakultät durch Forschung oder Lehre vertreten wird. Sie kann interdisziplinäre Charakter aufweisen.
Verteidigung
Die Dissertation wird in Form eines öffentlichen Vortrags verteidigt. Die Verteidigung besteht aus einem maximal 30 Minuten dauernden Vortrag und einer maximal 30 Minuten dauernden Diskussion.