Doktorat

Ein Doktoratsstudium an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät führt nach einem erfolgreichen Abschluss einer Dissertation zum Titel Doctor rerum oeconomicarum, Dr. rer. oec. 

Die Zulassung ist im Reglement über das Doktoratsstudium geregelt.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zum Doktorat in BWL ist die Betreuung durch die zuständige Dozentin oder den zuständigen Dozenten der Fakultät. Diese Zulassung kann verweigert werden, wenn das Thema keinen Forschungsertrag erwarten lässt, begründete Zweifel an der erfolgreichen Durchführung des Dissertationsvorhabens bestehen oder das Thema nicht dem Forschungsschwerpunkt der zuständigen Dozentin oder des zuständigen Dozenten entspricht.

Eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung ist ein Master-Abschluss (oder gleichwertiger Abschluss) einer anerkannten Universität, welcher nicht älter als zehn Jahre ist. Weiter muss eine Mindest-Gesamtnote des Master-Studiums erreicht werden. Für Studierende der WISO-Fakultät der Universität Bern ist dies die Note 4.75. Zudem müssen Studienleistungen in BWL im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten nachgewiesen werden.

Absolventen mit einem BWL-Masterabschluss einer Fachhochschule können nicht direkt mit einem Doktoratsstudium in BWL an der Universität Bern beginnen. Sie müssen - zusätzlich zu den obengenannten Voraussetzungen - zunächst einen universitären Masterabschluss erlangen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

Studierende, welche ein Doktorat in Betriebswirtschaftslehre anstreben, müssen im Rahmen des Doktoratsstudiums mindestens 24 ECTS-Punkte erbringen. Dabei müssen 4 ECTS-Punkte im „Doktoratsseminar Betriebswirtschaftslehre“ erlangt werden. Zudem müssen mindestens 12 ECTS-Punkte in Lehrveranstaltungen erbracht werden, die nach Ermessen der Betreuerin/des Betreuers der Dissertation einem oder mehreren der Bereiche  Analytische Methoden der BWL, Empirische quantitative Methoden der BWL sowie Empirische qualitative Methoden der BWL zugeordnet werden können. Die übrigen ECTS sind in Veranstaltungen zu erbringen, die mit der Dissertation in theoretischem oder methodischem Zusammenhang stehen.

Der Leistungsnachweis im „Doktoratsseminar Betriebswirtschaftslehre“ erfolgt in Form eines maximal 30 Minuten dauernden öffentlichen Vortrags über die Dissertation und einer maximal 30 Minuten dauernden Diskussion. Die anwesenden Mitglieder des Departementskollegiums vergeben dabei Einzelnoten. Die Note im „Doktoratsseminar Betriebswirtschaftslehre“ ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel dieser Einzelnoten. Ist die Note nicht ausreichend, so kann das „Doktoratsseminar Betriebswirtschaftslehre“  höchstens einmal wiederholt werden. Die organisatorische Verantwortung für die Durchführung des „Doktoratsseminars Betriebswirtschaftslehre“ liegt beim jeweiligen Sprecher des Departements Betriebswirtschaftslehre.

Wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, das Doktoratsstudium absolviert wurde und die Dissertation genehmigt ist, wird die Würde eines Doctor rerum oeconomicarum verliehen.

In jedem Semester werden vier Promotionsdaten angeboten. Die Anmeldung für die Promotion muss bis spätestens 21 Tage vor dem jeweiligen Promotionstermin auf dem WISO-Dekanat eingetroffen sein. Dem Anmeldeformular müssen zwei Exemplare der Dissertation in Druckschrift sowie die Quittung über die einbezahlten Promotionsgebühren (300.-), eine Kopie der gültigen Legi und ein vollständiges Studienblatt beigelegt werden. Zusätzlich ist die Dissertation in PDF-Format per E-Mail dem WISO-Dekanat zuzustellen. Weitere Informationen zur Anmeldung für die Promotion sowie die genauen Daten sind auf der WISO-Homepage zu finden.