Bei nahezu allen auswärtigen Hochschulen (insbesondere bei SEMP-Partneruniversitäten) müssen Austausch-Studierende ein sogenanntes Learning Agreement vorlegen, in dem die zu besuchenden Lehrveranstaltungen aufgelistet sind und das von der zuständigen Person des Departements BWL (in allen Vorgehensweisen ist dies der Fachkoordinator) unterzeichnet ist. Bei der Auswahl auswärtiger Lehrveranstaltungen sind folgende Punkte zu beachten:
- Hilfreiche Informationen zu den auswärtigen Lehrveranstaltungen sind auf den Websites der jeweiligen Gastuniversitäten zu finden.
- An ein BWL-Studium können nur BWL-Veranstaltungen angerechnet werden. Davon ausgenommen sind die Studiengänge Msc B&Ec und Msc B&L, wo gegebenenfalls auch VWL-/ bzw. Rechtsveranstaltungen angerechnet werden. Eine Anrechnung von Sprachkursen ist nicht möglich.
- Die Anzahl der ECTS-Punkte, die an auswärtigen Leistungen an ein Bachelor- bzw. ein Master-Studium angerechnet werden können, ist nach oben begrenzt. In BWL sind dies in der Regel jeweils 30 ECTS-Punkte (Major) bzw. 50% der in BWL zu erbringenden ECTS-Punkte (Minor).
- Stufenbestätigung: Die Zuordnung einer Veranstaltung zu Bachelor- oder Master-Ebene richtet sich nach der Zuordnung der auswärtigen Universität.
- Auswärtige Veranstaltungen werden als äquivalent zu den in Bern angebotenen Veranstaltungen angerechnet, sofern die Inhalte der Veranstaltungen weitgehend übereinstimmen.
- Ist eine an einer auswärtigen Universität absolvierte Veranstaltung äquivalent zu einer Veranstaltung der Universität Bern, dann kann diese auswärtige Leistung nur angerechnet werden, wenn die entsprechende Veranstaltung der Universität Bern nicht bereits belegt worden ist.
- Die Zahl der für eine äquivalente Veranstaltung angerechneten ECTS-Punkte ist nach oben durch die Zahl der in Bern für die entsprechende Veranstaltung ausgewiesenen ECTS-Punkte begrenzt.
- Soll eine auswärtige Lehrveranstaltung ausdrücklich als äquivalent zu einer in Bern angebotenen Lehrveranstaltung angerechnet werden, so wird Studierenden empfohlen, die Äquivalenz vor dem Aufenthalt durch das Einreichen des Learning Agreement bestätigen zu lassen.
Die Studierenden werden gebeten, vor ihrer Abreise folgende Unterlagen beim Departementsstab BWL einzureichen:
- das Formular für das Learning Agreement (DOC, 162KB) (durch Sie persönlich ausgefüllt und unterschrieben)
- das Persönliche Meldeblatt BWL (PDF, 12KB) des Departements BWL mit Ihren persönlichen Daten
- kurze Beschreibungen (Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis, Ausdruck der Homepage zur Vorlesung o.ä.) der aufgeführten Lehrveranstaltungen inkl. Stufenbestätigung
- allfällige Umrechnungsskalen für ECTS/Noten
Das gegengezeichnete Learning Agreement erhalten Studierende vom Departementsstab BWL zurück. Ein Postversand ins Ausland ist nicht möglich.